Ruderboot / Kanu / Rettungswesten

Das Ruderboot und das Kanu sind  von Winterende bis Witeranfang am See und mit dem Straßennamen "Lounaisranntie" und der Haus Nr. 90 gekennzeichnet. Sie wurden vor Ihrem Urlaub von einem Beauftragten auf Schäden, insbesondere an der Ruderspinne u.ä. geprüft und sind grundsätzlich einsatzbereit.

Sie können sie von der Terrasse aus sehen, wenn Sie geradeaus auf den See schauen.

 

Ruderboot und Kanu sind für maximal 3 Personen zugelassen.

 

Bitte überprüfen Sie in ihrem eigenen Interesse die Boote bei Übernahme auf eventuelle Schäden. Melden Sie evtl. Schäden bitte sofort der Beauftragten des Vermieters, bzw uns.

 

Das leichte Kanu "Pelican 15.5"  ist für Familien und Einsteiger geeignet. Es kann auch von einer Person gefahren und bei Bedarf leicht zu zweit über Land getragen werden. Es ist zwar für bis zu 3 Personen ausgelegt, nach unserem Empfindung hat es jedoch die beste Performance mit 2 Personen.

Das Kanu hat ein max. Zuladungsgewicht inkl. der Personen von 363 kg.

 

Tipps zum Kanufahren.

 

Besteigen Sie das Ruderboot und das Kanu bitte in dessen Mitte so, dass Sie dabei nicht auf Steine am Ufer aufsetzen.

 

Es ist natürlich sinnvoll, Packmaterial vor dem Einsteigen zu beladen ;-) und ein Ersatzpaddel (im Haus, ggf. unter der Terrasse oder im Schuppen) mitzunehmen.

 

Besonders Einsteiger und Ungeübte sollten bei stärkerem Wellengang nicht mit dem Kanu, bzw. nur nahe Land fahren. Dies gilt auch für das Ruderboot.

 

Wir raten grundsätzlich nicht mit dem Kanu oder Ruderboot auf den See zu fahren, wenn auf den Wellen verbreitet weiße Schaumkronen sichtbar sind.

 

Lagerung der Boote an Land

Besonders beim Kanu besteht durch dessen Leichtbauweise die Gefahr, dass der manchmal starke Seewind dieses weg weht (so haben wir selbst schon einmal ein schwereres Ruderboot verloren). Bitte ziehen Sie das Kanu möglichst weit an Land, drehen Sie es um und binden Sie es bitte an einem Baum fest. Vielen Dank!

 

Aber auch das Ruderboot kann durch die manchmal sehr starken Seewinde umgeworfen und auf den See getragen werden. Bitte ziehen Sie es möglichst  weit auf das Gestell und binden Sie es gut an einem Baum fest. Sollte der Wasserspiegel des See stark steigen, ziehen Sie bitte auch das Gestell etwas an Land. Vielen Dank!

 

Die Pfropfen zur Regenwasserentleerung des Ruderbootes und des Motorbootes befinden sich (sofern nicht im Ruderboot) in der Küche auf dem Unterschrank am Eingang bzw. in der "Ausrüstungswanne Boot" im Abstellraum. Ersatzpfropfen befinden sich in der Küche in der Schublade am Kühlschrank.

 

Der Pfropfen ist normalerweise nicht am Bootsboden eingeschraubt, damit das Boot bei Regen nicht vollläuft.

 

Bitte überprüfen Sie vor der ersten Bootsfahrt, ob der Pfropfen eingeschraubt und dicht ist. Schöpfkellen liegen im Ausrüstungseimer für das Boot im abschließbaren Abstellraum. Es empfiehlt sich, diese und ein Ersatzruder (vorhanden) zum Rudern mitzunehmen.

 

Falls die Boote noch an der Kette angeschlossen sein sollte, befindet sich der Schlüssel zum Öffnen der Kette im Haus im Elektrokasten am Eingang. Alle weiteren Schlüssel befinden sich ebenfalls dort.

 

Bitte beachten Sie beim Ruderboot das max. Zuladungsgewicht inkl. Personen, das am Bug des Bootes eingeprägt ist.

 

Allgemeine Infos zur Bootenutzung / Rettungswesten / Alkohol / Nutzung durch Kinder und Jugendliche

 

In Finnland besteht für alle von uns zur Verfügung gestellten Boote und das Kanu die Pflicht zum Anlegen einer Rettungsweste und Alkoholverbot.

 

Rettungswesten (auch Kinderwesten) sowie Kanuwesten sind im Ferienhaus verfügbar. Bitte beachten Sie die Gewichts- und Größenangaben auf den Westen.

Die Westen befinden sich im Schuppen hinter dem Haus.

 

Die Nutzung des Ruderbootes und des Kanus durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist nur bei Anwesenheit eines Erwachsenen (über 18 Jahren) im Boot/Kanu erlaubt.

 

Das Motorboot darf nur von einem Erwachsenen - ab 18 Jahren - gefahren werden.

Bitte beachten Sie die Infos zum Motorboot auf der eigenen Motorbootseite dieser Homepage in Ihrem Mieterbereich.

 

Überlassung der Boote an Dritte

Die Boote dürfen durch die Mieter an Dritte (Personen außerhalb der Mietvereinbarung) nicht ohne vorherige schrifliche Zusage der Vermieter überlassen, genutzt oder gesteuert werden.

 

Haftungsrisiko / Versicherungen / Skipper-Haftpflichtversicherung 

Die Überlassung der 3 Boote erfolgt außerhalb des Mietvertrags auf eigene Verantwortung sowie Risiko und Haftung des Mieters.

 

Den Abschluss einer entsprechenden Skipper-Haftpflicht-/ Unfall- bzw. Bootsversicherung durch den Mieter / Bootsführer empfehlen wir.

 

Der Mieter und der Bootsführer haften gegenüber dem Vermieter des Hauses für das Boot als Gesamtschuldner / Gesamtverantwortliche.